Hilfsmittel der AHV

  • Die AHV leistet Kostenbeiträge von 75% des Nettopreises für eine Reihe von Hilfsmittel an Altersrentnerinnen und -rentner, die in der Schweiz wohnen, ohne Rücksicht auf Einkommen und Vermögen

  • Ergänzende Beiträge können unter bestimmten Voraussetzungen auch von Pro Senectute gewährt werden. Auskünfte erteilen die Regionalen Beratungsstellen.

 

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